für Verträge und Vereinbarungen bezüglich der Online-Buchung und Überlassung von Apartments und Garagenplätzen und freien Stellplätze durch die LUMINA Apartments KG

 

  1. Geltungsbereich/Allgemeines

  1. Die Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Vereinbarungen bezüglich der Überlassung von Apartments und Garagenplätzen und freien Stellplätze der LUMINA Apartments KG, Morsteinstraße 8, 74676 Niedernhall (nachfolgend „LUMINA“) mit dem Kunden (nachfolgend: KUNDE), die über den Online-Shop unter der Domain lumina-apartments.de abgeschlossen werden. Die Apartments und Garagen mit den Garagenplätzen und freien Stellplätzen befinden sich in der Gemünderstraße 4, 74653 Ingelfingen.
  2. Diese AGB enthalten spezielle Regelungen für KUNDEN, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (nachfolgend: UNTERNEHMER). Diese speziellen Klauseln für den geschäftlichen Verkehr sind durch eine explizite Bezugnahme auf UNTERNEHMER gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB.
  3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN erkennt LUMINA nicht an, es sei denn, LUMINA hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Vertragstextspeicherung, Vertragsabwicklung

  1. Alle Verträge kommen zustande mit der LUMINA Apartments KG, Morsteinstraße 8, 74676 Niedernhall.
  2. Der KUNDE kann durch Anklicken des entsprechenden Buttons das gewünschte Apartment und den Garagenplatz in den Warenkorb einlegen, die gewünschte Buchungszeit nach Tagen wählen und sodann durch Anklicken des Warenkorbs den Buchungsprozess einleiten. Innerhalb des Buchungsprozesses muss der KUNDE die erforderlichen Kontakt-Daten für den Buchungsvorgang eingeben und die Buchung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ abschließen.
  3. Eingabefehler, insb. irrtümlich in den Warenkorb eingelegte Apartments und Garagenplätze und freien Stellplätze, kann der KUNDE über die Eingabe der gewünschten Menge im Warenkorb und die vorhandenen Schaltflächen korrigieren. Im Buchungsprozess kann der KUNDE Eingabefehler in den verschiedenen Schritten durch Navigation zum jeweiligen Schritt mittels der Buttons „vor“ und „zurück“ des Browsers korrigieren.
  4. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop von LUMINA stellt eine unverbindliche Aufforderung an den KUNDEN zur Buchung dar. Der KUNDE gibt durch die Buchung ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss über die in dem Warenkorb angegebenen Produkte und den Buchungszeitraum ab. LUMINA wird den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail automatisiert bestätigen. Durch diese automatisierte Bestellbestätigung kommt das Vertragsverhältnis zu Stande.
  5. Nach Zustandekommen des Vertrages wird dem KUNDEN per E-Mail ein Buchungscode mitgeteilt. Aus diesem Grunde muss der Kunde LUMINA eine entsprechende E-Mail-Adresse angeben. Diesen Buchungscode muss der KUNDE bei Eintreffen an einem Check-In-Terminal eingeben. Danach bekommt der KUNDE automatisiert eine Key-Card ausgestellt, mit der der KUNDE Zugang zu dem Haus, dem gebuchten Apartment und der gegebenenfalls gebuchten Garage mit dem Garagenplatz erhält.
  6. LUMINA ist darum bemüht, eine vollständige Automatisierung sowohl des Buchungsvorganges als auch der Vertragsabwicklung zu gewährleisten.
  7. Es ist neben der Buchung eines Apartments für den KUNDEN möglich, einen Garagenplatz mit Auflademodul für Elektrofahrzeuge zu buchen.
  8. Eine Buchung von Apartments und Garagenplätzen ist ab einer Buchung von zumindest 2 Übernachtungen möglich.
  9. Ist der Buchende nicht der KUNDE selbst, wird vom KUNDEN z.B. ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der KUNDE zusammen mit dem Buchenden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  10. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  11. Der Vertragstext wird von LUMINA gespeichert. Die Buchungsdaten werden dem KUNDEN gesondert in Textform (E-Mail) zugesandt. Die AGB können auch in dem Online-Shop von LUMINA abgerufen und ausgedruckt werden.
  12. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Zwecken der Beherbergung sind ausgeschlossen, es sei denn, LUMINA hätte dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

 

  1. Widerrufsrecht

  1. KUNDEN, die Verbraucher gemäß § 13 BGB sind, steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die rechtlichen Regelungen zu einem ggf. bestehenden Widerrufsrecht sind ausschließlich in der Widerrufsbelehrung enthalten, die vom LUMINA zur Verfügung gestellt wird.
  2. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S.1 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Verträgen zur Lieferung von Speisen und Getränken und bei Verträgen zur Erbringung von weiteren Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

 

  1. Leistungen, Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Sonstiges

  1. Die LUMINA ist verpflichtet, das vom KUNDEN gebuchte Apartment und den Garagenplatz im vereinbarungsgemäßen Zustand bereitzuhalten.
  2. Es gelten die am Tag der Buchung gültigen Preise, die auf der Internetseite von LUMINA (lumina-apartments.de) bzw. in der jeweils gültigen Preisliste von LUMINA genannt werden. Die vereinbarten und dem KUNDEN in Rechnung zu stellenden Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Alle Zahlungen erfolgen in der Währung EURO.
  3. Lumina akzeptiert nur die während des Buchungsvorgangs im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden. Der KUNDE wählt die von ihm bevorzugte Zahlungsart unter den zur Verfügung stehenden Zahlungsmethoden selbst aus.
  4. Wenn eine Bezahlung per Sofortüberweisung bzw. Giropay erfolgt, muss der KUNDE über ein freigeschaltetes Online-banking-Konto mit PIN/TAN-Verfahren verfügen. Am Ende des Bestellvorgangs wird der KUNDE aufgefordert, seine Kontonummer, Bankleitzahl, PIN und TAN in das von LUMINA vorausgefüllte Formular (Bankverbindung, Überweisungsbetrag, Verwendungszweck) einzugeben. Im unmittelbaren Anschluss daran wird dem KUNDEN die Transaktion bestätigt.
  5. Wenn eine Bezahlung per Kreditkarte erfolgt, erteilt der KUNDE mit Bekanntgabe seiner Kreditkartendaten die Ermächtigung, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit über das betreffende Kreditkartenunternehmen zu belasten. Die Belastung wird in diesem Fall mit der Auftragsbestätigung veranlasst.
  6. Wenn eine Bezahlung über PayPal erfolgt, muss der KUNDE ein PayPal Konto besitzen und sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren. Sodann muss der KUNDE den PayPal Zahlungsprozess durchlaufen und die Zahlung an LUMINA bestätigen.
  7. Wenn die Bezahlung auf Rechnung erfolgt, ist der vereinbarte Preis netto (ohne Abzug) sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  8. Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist die LUMINA berechtigt, Zinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis eines niedrigeren und dem LUMINA der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  9. Aufrechnungsrechte stehen KUNDEN, die UNTERNEHMER i.S.d. § 14 BGB sind, nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der LUMINA anerkannt sind oder die sich gegenüberstehenden Forderungen auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
  10. Das gebuchte Apartment und gegebenenfalls der Garagenplatz sind nach dem Ablauf der Buchungszeit in dem Zustand an LUMINA zurückzugeben, der nach einem vertragsgemäßen Gerbrauch durch den KUNDEN erwartet werden kann.
  11. In den Räumen der Apartments und den Garagen von LUMINA ist das Rauchen während des Aufenthalts untersagt. Ebenso ist die Haltung von Tieren durch den KUNDEN in den Apartments und den Garagen ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von LUMINA untersagt.

 

  1. Rücktritt des KUNDEN / Nichtinanspruchnahme der Leistungen der LUMINA

  1. Dem KUNDEN wird durch LUMINA in Bezug auf Verträge über die Überlassung von Apartments und Garagenplätzen grundsätzlich ein freiwilliges Rücktrittsrecht (Stornierungsrecht) eingeräumt. Die Bedingungen des freiwilligen Rücktrittsrechts und der vom KUNDEN noch zu zahlende Betrag des vereinbarten Gesamtpreises des gebuchten Apartments und Garagenplatzes im Falle eines Rücktritts richten sich nach den folgenden Bestimmungen:

 

Rücktrittsfristen vor Beginn des Buchungszeitraums Noch zu zahlender Betrag in % vom vereinbarten Gesamtpreis  
Bis zu 91 Tagen vor Beginn 0% vom vereinbarten Gesamtpreis
Bis zu 31 Tagen vor Beginn 40% vom vereinbarten Gesamtpreis
Bis zu 1 Tag vor Beginn 80% vom vereinbarten Gesamtpreis

 

  1. Ein Rücktritt des KUNDEN von dem mit der LUMINA geschlossenen Vertrag bedarf der Textform.
  2. LUMINA hat die Einnahmen aus anderweitiger Überlassung des vom KUNDEN nicht in Anspruch genommenen Apartments und Gargenplatz sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die obigen Regelungen in der Tabelle berücksichtigt. Dem KUNDEN steht der Nachweis frei, dass der Anspruch des LUMINA nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Verletzung der Verpflichtung der LUMINA zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des KUNDEN, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder wenn dem KUNDEN ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht zusteht.

 

  1. Rücktritt von LUMINA

  1. LUMINA ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise wenn:
  2. höhere Gewalt (z.B. Überschwemmung) oder andere von LUMINA nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  3. das Apartment und den Garagenplatz unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zu der Person des KUNDEN oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  4. LUMINA begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung von LUMINA den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der LUMINA in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von LUMINA zuzurechnen ist.
  5. Bei berechtigtem Rücktritt von LUMINA entsteht kein Anspruch des KUNDEN auf Ersatz des entstandenen Schadens.
  6. Die Regelungen des gesetzlichen Rücktrittsrechts bleiben unberührt.

 

  1. Bereitstellung des Apartments und Garagenplatzes, -übergabe und –rückgabe; Erbringung der Leistung

  1. Die Erbringung der vertraglichen Leistung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt.
  2. LUMINA behält sich vor, aus belegungstechnischen Gründen und/oder Kapazitätsgründen nach vorheriger Information des KUNDEN eine teilweise und nach Ausstattung und Kategorie gleichwertige Außenbelegung zum Zwecke der Beherbergung vorzunehmen.
  3. Dem KUNDN steht in den Apartments von LUMINA ein drahtloser Internetzugang (WLAN b/g-Standard; WPA-Verschlüsselung) kostenlos zur Verfügung. Der KUNDEN ist es untersagt, urheberrechtlich geschützte bzw. rechtswidrige Dateien aus dem Internet herunterzuladen oder andere rechtswidrige Handlungen über den Internetanschluss vorzunehmen.
  4. Nach Räumung des Apartments und des Garagenplatzes findet eine Endkontrolle durch die LUMINA statt. Schäden oder Verunreinigungen, die nicht durch einen ordnungsgemäßen und den Umständen angemessenen Gebrauch der Zimmer entstehen, werden protokolliert (schriftlich festgehalten und durch Fotos dokumentiert) und dem KUNDEN in Rechnung gestellt.

 

  1. Gewährleistung/Mängelhaftung/Rügepflicht

  1. Die Rechte des KUNDEN bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Mängelansprüche von UNTERNEHMERN, die Kaufleute i.S.d. HGB sind, setzen voraus, dass diese ihren nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Ware in Textform ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Rügepflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.
  3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche von UNTERNEHMERN beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang auf den UNTERNEHMER. Diese Verkürzung der Gewährleistungspflicht gilt nicht für KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind.

 

  1. Haftung

  1. Die Ansprüche des KUNDEN auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen LUMINA richten sich außerhalb des Gewährleistungsrechts ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs nach diesen Bestimmungen.
  2. Die Haftung von LUMINA ist – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen, es sei denn die Schadensursache beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von LUMINA, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Soweit die Haftung von LUMINA ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von LUMINA. Die Haftung von LUMINA nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
  3. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch LUMINA oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von LUMINA beruhen, haftet LUMINA nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Sofern LUMINA zumindest fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, also eine Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (wesentliche Vertragspflicht bzw. Kardinalpflicht) verletzt, ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden, also auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrages typischerweise gerechnet werden muss, beschränkt. Eine wesentliche Vertrags- oder Kardinalpflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  5. Eine Haftung für Diebstahl (z.B. an Fahrrädern) in den Apartments und den Garagen und den freien Stellplätzen von LUMINA ist ausgeschlossen, es sei denn, der Diebstahl beruht auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit von LUMINA, seiner Mitarbeiter, seiner Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Datenspeicherung und Datenschutz

Es gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutzerklärung zum Zeitpunkt des diesen AGB zugrundeliegenden Vertragsschlusses, wie sie auf der Internetseite www.lumina-apartments.de einsehbar ist.

 

  1. Hausordnung/Informationsschrift

Ergänzend zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die Hausordnung und/oder die Informationsbroschüre von LUMINA. Diese sind in den gebuchten Apartments ausgelegt oder werden auf Anfrage des KUNDEN durch LUMINA übersendet.

  1. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

  1. KUNDEN, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
  2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.
  3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 12.1 und 12.2 unberührt.

 

  1. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufnahme zur Beherbergung sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den KUNDEN sind unzulässig.
  3. Erfüllungs- und Zahlungsort für alle Leistungen ist der Sitz des LUMINA in Niedernhall.
  4. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt die vorstehende Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  5. Ist der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr gegenüber Kaufleuten Niedernhall. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des LUMINA in Niedernhall. Dasselbe gilt, wenn der KUNDE UNTERNEHMER ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist Die Befugnis der LUMINA, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

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